Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat tritt
dafür ein, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine
künftig eine Bürogemeinschaft bilden können. Dazu
hat er einen Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
(
16/7250) vorgelegt. Darin ist ferner
vorgesehen, die Zulassungsvoraussetzungen zur
Steuerberaterprüfung an die neuen Bachelor- und
Master-Studienabschlüsse anzupassen. Ebenso sollen nach dem
Willen der Länderkammer Steuerberatungsgesellschaften
künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren
können. Zulassen will der Bundesrat darüber hinaus eine
Kooperation der Steuerberater mit allen freien Berufen. Der Katalog
der möglichen Tätigkeiten eines Steuerberaters soll
dagegen nicht erweitert werden. Auch das grundsätzliche Verbot
der gewerblichen Tätigkeit will der Bundesrat beibehalten. Den
Steuerberaterkammern soll es künftig aber möglich sein,
vom Verbot Ausnahmen zuzulassen, wenn dadurch keine Berufspflichten
verletzt werden. Eine Nebentätigkeit als nicht
selbstständiger so genannter Syndikussteuerberater soll
künftig möglich sein, wenn sich die
Angestelltentätigkeit auf die Steuerberatung beschränkt.
Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollten lediglich Beratungen
des eigenen Arbeitgebers gesetzlich ausgeschlossen bleiben. Die
Steuerberaterprüfungen und das damit verbundene Zulassungs-
und Befreiungsverfahren will der Bundesrat organisatorisch auf den
Berufsstand übertragen. Die Mitwirkung der Länder an der
Prüfung soll auf Kernaufgaben beschränkt werden, damit
der Charakter einer Staatsprüfung gewahrt bleibt, heißt
es im Gesetzentwurf. Weitere Vorschriften will der Bundesrat an die
berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer anpassen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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