Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag ( 16/7680), durch Verbesserung des Opferschutzes Zwangsverheiratungen wirksamer zu bekämpfen. Auch in Deutschland, so schreiben die Antragsteller, würden Migrantinnen und Migranten gegen ihren Willen verheiratet. Die derzeitige Bundesregierung habe sich daher wiederholt dazu bekannt, Zwangsverheiratungen konsequent zu verhindern und bekämpfen zu wollen. Dennoch gebe es derzeit keine aufenthaltsrechtliche Besserstellung für Opfer von Zwangsheirat. Angesichts der Tatsache, dass auch bei einer Anhörung im Familienausschuss im Juni 2006 unter den geladenen Experten überwiegend Einigkeit geherrscht habe, dass Aufenthaltsrechte die wichtigste Vorraussetzung für Migrantinnen sind, sich gegen Zwangsverheiratung zur Wehr setzen zu können, fordere man die Bundesregierung unter anderen dazu auf, ins Ausland verheirateten Frauen eine Rückkehroption nach Deutschland auch nach Ablauf von sechs Monaten zu ermöglichen.
Eine weitere Forderung der Grünen ist die Rücknahme der neu eingeführten Regelungen beim Familiennachzug, damit Deutschkenntnisse nicht bereits vor der Einreise nachgewiesen werden müssten. Neben der Umsetzung europarechtlich zwingender Vorgaben für die Arbeitsaufnahme nachgezogener Ehegatten müsse die Bundesregierung außerdem dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Verschlechterungen beim eigenständigen Aufenthaltsrecht von Ehegattinnen komme.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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