Berlin: (hib/HAU) Die Übermittlung von Adressen eingetragener Lebenspartnerschaften durch die Meldebehörden in zehn Bundesländern an das Institut für Familienforschung der Universität Bamberg (ifb) bietet nach Ansicht der Bundesregierung keinen Anlass zu datenschutzrechtlicher Sorge. Das geht aus der Antwort ( 16/7642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/7422) hervor. Mit dem vom ifb durchgeführten Forschungsprojekt sollen erstmalig für Deutschland wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über die Situation von Kindern in Lebenspartnerschaften von Menschen gleichen Geschlechts vorgelegt werden. Um eine hohe Aussagekraft zu erlangen und möglichst viele derartige Familien zu erreichen, habe sich das ifb zu einem umfassenden Adressgewinnungsverfahren entschieden, so die Regierung. Das Verfahren diene ausschließlich der Kontaktaufnahme mit den Betroffenen, um Gesprächspartner für freiwillige Interviews zu finden. Die Adressen, Namen und Telefonnummern würden nach Kontaktaufnahme vernichtet, heißt es weiter.
Hinsichtlich des Datenschutzes, so betont die Regierung, genieße das ifb als nachgeordnete Behörde des bayrischen Sozialministeriums besonderes Vertrauen. Zusätzlich wurden zur Wahrung des Datenschutzes alle Mitarbeiter schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sowie sämtlicher Schriftverkehr in einem eigens dafür angeschafften Schrank aufbewahrt, der nur der Forschungsleiterin und einer Projektmitarbeiterin zugänglich ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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