Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, dass Grundgesetz zu ändern, um Privatschulen zu fördern. In ihrer Antwort ( 16/7659) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7563) weist sie auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 hin. Dieser habe bestätigt, dass der Staat dafür sorgen solle, dass Kinder verschiedener sozialer Schichten nicht durch Schulen getrennt werden. Deswegen dürften Privatschulen nur eingerichtet werden, wenn spezielle pädagogische Konzepte oder religiöse Gründe vorlägen, die nicht durch eine öffentliche Schule abgedeckt würden. Das Bundesverfassungsgericht zeigte sich damals besorgt, dass Privatschulen Kindern durch eine zu homogene Schülerschaft ein einseitiges Bild von der Gesellschaft vermitteln könnten. Die Bundesregierung befürchtet, dass die Länder noch unterschiedlicher über die Einrichtung freier Ersatzschulen entscheiden würden als das bisher der Fall ist, sollte der entsprechende Absatz aus dem Grundgesetz gestrichen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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