Berlin: (hib/MAP) Ihre Haltung zum Abschuss bedrohlicher Flugzeuge macht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7738) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7464) deutlich. Demnach könne nur im jeweiligen Einzelfall unter Beachtung aller bekannten Umstände entschieden werden, wie auf ein entführtes Flugzeug zu reagieren sei. Ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema habe zwar die gesetzliche Grundlage für den Abschuss eines Flugzeuges für nichtig erklärt, beziehe sich damit aber ausdrücklich nicht auf die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens gerichtet seien, so die Bundesregierung. Die Grünen hatten nach der Haltung der Bundesregierung zum Abschuss bedrohlicher Flugzeuge, darunter gekaperter Passagiermaschinen gefragt. Die Regierung hält einen Angriff durch ein Flugzeug für den Verteidigungsfall im Sinne des Grundgesetzes, wenn es sich um einen Angriff eines anderen Staates oder eines de facto Regimes handle. Dann sei der Einsatz der Streitkräfte gerechtfertigt. Dies gelte ebenso für eine internationale terroristische Aggression in einem Ausmaß, die das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta auslöse. Das Bundesministerium der Verteidigung habe keine Befragung von Piloten der Luftwaffe zu diesem Thema angeordnet und diese sei auch nicht durchgeführt worden, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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