Berlin: (hib/MPI) Das Arbeitskampfrecht
wird von der FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage (
16/7789) thematisiert. In dem Katalog von
insgesamt 42 Fragen richten die Liberalen ihr Augenmerk auf die
Entwicklung des Streikgeschehens in den vergangenen zehn Jahren und
die wirtschaftlichen Folgen. Die Abgeordneten fragen die
Bundesregierung nach dem durch Arbeitskämpfe verursachten
volkswirtschaftlichen Schaden und einer möglichen Zunahme an
gesamtwirtschaftlicher Relevanz von Streiks. Sie wollen auch
wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des
Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung
ausschließlich den Gerichten zu überlassen, und wie sich
die Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik auswirkt. Ferner
fragt die FDP, ob die Regierung eine zunehmende Bestrebung von
einzelnen Berufsgruppen sieht, sich in Spartengewerkschaften zu
organisieren und ob Arbeitskämpfe von Spartengewerkschaften
die Tarifautonomie gefährden. Die Abgeordneten erkundigen
sich, ob die Regierung der Auffassung ist, dass Arbeitskämpfe
auch dann zulässig sind, "wenn sie eine erhebliche
Beeinträchtigung für die Allgemeinheit mit sich bringen
(zum Beispiel in den Bereichen Bahn, Post, Telekommunikation)". In
diesem Zusammenhang bringt sie eine Ankündigungsfrist von
sieben Tagen ins Gespräch. Schließlich will die Fraktion
wissen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf,
Unterstützungsstreiks für unzulässig zu
erklären.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf