Berlin: (hib/HAU) Die Linksfraktion will
Kindern, die bei ihren Großeltern oder anderen Verwandten
aufwachsen, das Recht auf Unterhaltsvorschuss einräumen. Dazu
hat sie einen Entwurf zur Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes (
16/7889) vorgelegt. Derzeit, so heißt es
in der Begründung, erhielten nur Kinder, die bei einem
alleinerziehenden Elternteil leben und von ihrem anderen Elternteil
keinen Unterhalt bekommen, Unterhaltsvorschussleistungen.
Rückten jedoch Verwandte an die Stelle des sorgeberechtigten
Elternteils, weil dieses sich nicht um das Kind kümmern kann,
gehe der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verloren. Dies laufe dem
Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes entgegen, so die
Linksfraktion. Daher solle der Kreis der Berechtigten auf Kinder,
die bei Verwandten bis zum dritten Grad leben und von einem
Elternteil keinen Unterhalt erhalten, erweitert werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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