Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion schlägt in einem Antrag ( 16/8079) vor, die Betreiber der Energieversorgungsnetze zu verpflichten, ihre Netze in einer Gesellschaft zusammenzufassen und als "Joint Venture" einem unabhängigen Systembetreiber zu übertragen. Dieser Systembetreiber dürfe weder selbst noch über nachgeordnete verbundene Gesellschaften in der Energieerzeugung oder im Energiehandel tätig sein. An einer solchen "Netz AG" könnten die jetzigen Netzbetreiber Anteile erhalten, die dem Wert der von ihnen eingebrachten Netze entsprechen. Der unabhängige Systembetreiber solle für Investitionsentscheidungen verantwortlich sein und Zugriff auf die dafür notwendigen Ressourcen haben, so die Abgeordneten.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, auf EU-Ebene für dieses Modell zu werben, das als Alternative zu den aktuellen Vorschlägen der Brüsseler Kommission für eine eigentumsrechtliche Entflechtung angesehen wird. Darüber hinaus sollten die vier großen deutschen Energieversorger verpflichtet werden, einen einheitlichen deutschen Regelenergiemarkt zu organisieren, der sich ausschließlich an technischen Kriterien und nicht an den Eigentumsgrenzen orientiert. Vorgeschlagen wird darüber hinaus, die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung so zu ändern, dass zumindest vorübergehend diejenigen Unternehmen einen bevorzugten Netzzugang bei Engpässen im deutschen Übertragungsnetz erhalten, die neu auf den Markt treten oder deren Marktanteil derzeit gering ist. Die Einnahmen aus dem "Engpass-Management" sollten für den Ausbau dieser Engpass-Stellen verwendet werden und nicht den Nutzern der Netze zugute kommen, heißt es in dem Antrag.
Ebenso treten die Abgeordneten dafür ein, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und den Anschluss dezentraler Energiequellen an das vorhandene Netz zu vereinfachen. Beim Ausbau des Übertragungsnetzes sollten solche Ausbauprojekte begünstigst werden, die das Netz an die Erfordernisse der steigenden Handelsströme im europäischen Binnenmarkt anpassen. Geprüft werden müsse überdies, ob bei einem weiterhin zögerlichen Ausbau von grenzüberschreitenden "Kuppelkapazitäten" die Netzbetreiber verpflichtet werden sollten, diese Kapazitäten zu erweitern. Eine unabhängige Marktbeobachtungsstelle, etwa bei der Bundesnetzagentur, sollte nach den Vorstellungen der Liberalen damit beauftragt werden, Preismanipulationen im Strom- und Gashandel durch eine "Echtzeitanalyse der Handelsvorgänge" aufzudecken.
Ziel des Antrags der Liberalen ist es, die hohen Energiepreise "an ihre Wurzel zu bekämpfen". Die verkrustete Marktstruktur der deutschen Energiewirtschaft lasse sich durch eine reine Verhaltensregulierung nicht in den Wettbewerb überführen, so die FDP. Ein intensiverer Wettbewerb sei vor allem dann zu erwarten, wenn das verfügbare Stromangebot durch den Bau neuer Kraftwerke die nachgefragte Strommenge deutlich übersteigt und insgesamt die Zahl unabhängiger Erzeuger sowie die wettbewerbswirksamen Strommengen spürbar ansteigen, schreibt die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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