Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/8115) den Rahmenbeschluss des Europäischen Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken zum jetzigen Zeitpunkt und in seiner jetzigen Form nicht zu verabschieden. Der Beschluss sieht vor, dass Fluggesellschaften bei internationalen Flügen in die EU oder aus ihr heraus verpflichtet werden, die PNR-Daten an eine in jedem Mitgliedstaat zu errichtende PNR-Zentralstelle zu übermitteln. Als PNR-Daten werden die von der Fluggesellschaft im Rahmen der Buchung und Abfertigung erfassten Daten bezeichnet. Neben Daten zur Identifikation des Fluggastes, so die Antragsteller, seien dies Angaben über den Reiseverlauf, Buchungsdokumente oder Gepäckangaben, aber auch Angaben wie etwa die Rechnungsanschrift, die Rückschlüsse auf Personen erlauben, die selbst von der Speicherung nichts wissen.
Für die Liberalen stellt die Verarbeitung von PNR-Daten einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ein solcher Eingriff, so heißt es in dem Antrag weiter, sei jedoch nur zulässig, wenn im Hinblick auf den verfolgten Zweck, Terrorismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, ein Bedürfnis für den Zugang zu diesen Daten bestehe. Ein Nachweis dafür sei jedoch nicht erbracht. Die Bundesregierung, so die Fraktion, müsse sicherstellen, dass eine erneute Beratung des Rahmenbeschlussvorschlages erst erfolgt, wenn feststehe, dass sich die bisherigen Rechtsinstrumente als unzureichend erwiesen haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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