Berlin: (hib/VOM) Die deutsche
Versicherungswirtschaft wird durch Informationspflichten
jährlich mit mehr als 863 Millionen Euro belastet. Davon
entfallen 540,8 Millionen Euro auf Verbraucherinformationen
während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages und 322,92
Millionen Euro auf Verbraucherinformationen vor und bei Beginn des
Versicherungsverhältnisses, wie die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/8025) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7784) mitteilt. Sie verweist auf ihren
Kabinettsbeschluss vom 24. Oktober vergangenen Jahres, bis Ende
2009 zunächst die 50 kostenträchtigsten
Informationspflichten, die rund 80 Prozent der
Gesamtbürokratiekosten in Deutschland verursachen, im Dialog
mit Unternehmen und Verbänden auf
Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen und diese
dann gegebenenfalls umzusetzen. Die von den Ministerien
vorgenommenen Bürokratiekostenschätzungen neuer
Regelungen würden seit dem 1. Dezember 2006 vom Nationalen
Normenkontrollrat überprüft, schreibt die Regierung.
Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren könnten
sich allerdings auf die Bürokratiekostenschätzung
auswirken. Dies müsse nach Inkrafttreten der Regelungen dann
überprüft werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf