Erste Stellungnahme zu EU-Vertragsverletzungsverfahren
abgegeben
Rechtsausschuss - 20.02.2008
Berlin: (hib/SKE) Die Mitglieder des
Rechtsausschusses bewerteten während einer Ausschusssitzung am
Mittwochvormittag das Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen die Bundesregierung aufgrund des
Antidiskriminierungsgesetzes sehr unterschiedlich. "Ich bin
erschrocken über die Ahnungslosigkeit der Kommission",
hieß es aus den Reihen der CDU/ CSU, als
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) berichtete, vieles,
was die EU bemängelt, sei an anderer Stelle ausreichend
geregelt. Die Union zog aus der Tatsache, dass die Kommission
insgesamt 14 Mitgliedstaaten gerügt hat, das Fazit, dass "die
Richtlinien zu weit gehen". Die Grünen forderten CDU/CSU "zu
mehr Ernsthaftigkeit" auf und gaben zu bedenken, dass "allzu
forsche Kritik auf Deutschland zurückfallen" könne. Ende
Januar hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert,
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt, an einigen Punkten zu
verschärfen. Das betrifft unter anderem Regelungen zu
Homosexualität. Schwule und lesbische Menschen, die im
öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben bisher nach
dem Tod ihres Lebenspartners keinen Anspruch auf Rentenbezüge.
"Diese Regel sehe ich auch als problematisch an", sagte Zypries.
Allerdings solle dieses Problem an anderer Stelle geregelt werden,
nicht im Antidiskriminierungsgesetz. Bezüglich der Kritik, das
Gesetz schütze Arbeitnehmer zwar vor Ungleichbehandlung
aufgrund Alter, Geschlecht, Religion, Rasse oder Herkunft am
Arbeitsplatz, nicht aber bei Entlassungen, habe die Regierung
inzwischen eine Stellungnahme abgegeben. Zypries verwies auf
entsprechende Regeln im Arbeitsrecht, die diesen Aspekt ausreichend
abdeckten. In anderen Punkten bestehe noch Abstimmungsbedarf mit
den zuständigen Ministerien.
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