Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/8195) auf, durch gesetzliche Änderungen dafür zu sorgen, dass ein Internetanschluss mit schneller Übertragungsrate zum so genannten Universaldienst gezählt wird. Der Universaldienst umfasst die flächendeckende Grundversorgung, die jedem Bürger als Mindeststandard zusteht. Unter "schneller Übertragungsrate" sollen nach dem Willen der Abgeordneten zunächst Geschwindigkeiten ab zwei Megabit pro Sekunde verstanden werden. Auf EU-Ebene solle die Regierung darauf hinwirken, dass den Mitgliedstaaten nicht mehr verboten wird, den Universaldienst auszuweiten, wenn dabei Unternehmen zur Finanzierung herangezogen werden. Auch sollten Internetanschlüsse mit schnellen Übertragungsraten in die EU-Universaldienstrichtlinie aufgenommen werden.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, Millionen Menschen in Deutschland werde immer noch ein schneller Internetanschluss verweigert. Die Fraktion sieht darin eine "eklatante Verletzung des Verfassungsgrundsatzes", im gesamten Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Bürgern im ländlichen Raum werde die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wesentlich erschwert. Die "digitale Kluft" zwischen Stadt und Land werde immer größer. Die Telekommunikations-Unternehmen bauten die Infrastruktur auf dem Land nicht aus, weil sie dort nach eigenen Angaben nicht genügend Gewinn erwirtschafteten. Stattdessen konzentrierten sie sich auf den Ausbau des Breitbandnetzes in profitablen Ballungsgebieten. Nach Ansicht der Abgeordneten müssen gesamtstaatliche Interessen jedoch Vorrang haben vor der Renditeerwartung privater Telekommunikationskonzerne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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