Berlin: (hib/BOB) In Moskau wurden 1.259 Visa gefälscht und in Kairo waren es 209 (bis Ende vorigen Jahres ermittelte Fälle). Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8084) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/7788) mit. Nach ihrer Kenntnis würden gegenwärtig polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu Vorfällen an vier weiteren Auslandsvertretung geführt, die in den Jahren 2004 bis 2007 eingeleitet worden sind. Zu diesen Verfahren könnten Einzelheiten mit Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen nicht mitgeteilt werden. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ginge das Auswärtige Amt jedem Hinweis auf missbräuchliche Visumerteilung nach und nutze gewonnene Erkenntnisse zur Anpassung seiner Mechanismen zur Korruptionsprävention. In jedem Missbrauchsfall würden alle notwendigen disziplinarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen einschließlich einer Entlassung der beteiligten Mitarbeiter ergriffen.
Jeder Missbrauchsfall werde außerdem entsprechend der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung bei der in Deutschland örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Diese Richtlinien schreiben es den Auslandsvertretungen vor, unter anderem dem Mehr-Augen-Prinzip, Stichprobenkontrollen, der Personalrotation und Belehrungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Darüber hinaus käme dem Einsatz von Dokumentenberatern der Bundespolizei bei der Verhinderung von Missbrauchsfällen eine besondere Bedeutung zu.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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