Verbraucher über die Wirkungen strahlungsaktiver
Geräte informieren
Petitionsausschuss - 05.03.2008
Berlin: (hib/MIK) Verbraucher sollen
konkrete Informationen über die Wirkungen strahlungsaktiver
Geräte erhalten. Dafür hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt und am Mittwochmorgen einstimmig die zugrundeliegende
Eingabe an die Bundesregierung überwiesen und den Fraktionen
des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In der
öffentlichen Petition, die 1215 Mitunterzeichner hat, wird im
Wesentlichen gefordert, dem mündigen Bürger konkrete
Informationen über potenzielle Gefahren strahlungsaktiver,
schnurloser Geräte zu bieten. Er solle erfahren, welche
gesundheitlichen Auswirkungen es hat, wenn er ein vom Bundesamt
für Strahlenschutz als bedenklich eingestuftes
dauerstrahlendes DECT-Telefon erwirbt. Die vom Ausschuss
eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass für in
Deutschland erhältliche Mobiltelefone und
Babyüberwachungsgeräte klare Strahlenschutz-Grenzwerte
gelten. Damit sei nach dem Stand der Wissenschaft eine
Gesundheitsgefahr für die Benutzer bei sachgemäßem
Gebrauch so gut wie ausgeschlossen. Bisher hätten jedoch
Hersteller von Mobiltelefonen von der Möglichkeit, das
Umweltsiegel "Blauer Engel" zu beantragen, kaum Gebrauch gemacht.
Der "Blaue Engel" könne nur an besonders strahlungsarme
Mobiltelefongeräte verliehen werden, die den SAR-Grenzwert
(spezifische Absorptionsrate) von 2,0 W/Kilogramm deutlich
unterschreiten würden. Dieser SAR-Wert werde auch auf den
Verpackungen oder in der Bedienungsanleitung angegeben. Bei
Schnurlostelefonen nach dem DECT-Standard müsse wegen der
geringen Reichweite kein SAR-Wert angegeben werden. Da bisher die
meisten DECT-Basisstationen allerdings auch im Stand-by-Betrieb
senden würden, seien diese häufig die stärkste
Quelle hochfrequenter, elektromagnetischer Strahlungen in privaten
Haushalten. Deshalb werde seit langem gefordert, dass diese
Stationen im Stand-by-Betrieb automatisch abschalten sollten.
Diesen Forderungen seien mittlerweile einige Hersteller
nachgekommen. Eine "Warnung" vor herkömmlichen DECT-Telefonen
wäre allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn ein
Gesundheitsrisiko von hochfrequenten Feldern unterhalb der
bestehenden Grenzwerte nachgewiesen werde. Dies sei bisher nicht
der Fall. Deshalb tritt der Petitionsausschuss dafür ein,
Verbraucher verstärkt über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit eines strahlungsaktiven Gerätes
aufzuklären und nachdrücklich auf eine verstärkte
Kennzeichnung von Produkten mit dem Umweltsiegel des Blauen Engels
hinzuwirken.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf