Berlin: (hib/HAU) Die polizeilichen
Maßnahmen gegen drei türkische Studentinnen, die am 26.
Dezember 2007 am Bahnhof Forst (Brandenburg) wegen unerlaubter
Einreise in die Bundesrepublik durch Beamte der Bundespolizei
festgenommen wurden, waren in zwei Fällen "formal
rechtmäßig" und in einem Fall unzulässig. Das
schreibt die Bundesregierung in der Antwort (
16/8363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/8140). Zwei der in Polen studierenden
türkischen Studentinnen hätten sich bei der Einreise mit
türkischen Reisepässen und nationalen polnischen Visa,
die vor dem 21. Dezember 2007 ausgestellt worden waren und daher
nicht als so genanntes Schengenvisa galten, ausgewiesen. In diesen
beiden Fällen sei die Abschiebung zwar rechtmäßig
gewesen, doch sei die erforderliche Prüfung der
Verhältnismäßigkeitpolizeilicher
Folgemaßnahmen "nicht hinreichend" erfolgt, so die Regierung.
Die Einreise der dritten Person erfolgte mit einem türkischen
Dienstpass und war erlaubt. Die polizeilichen Maßnahmen seien
daher unzulässig gewesen. Die Bundesregierung sieht in dem
dargestellten Fall einen "bedauerlichen Einzelfall", der nicht der
bundespolizeilichen Praxis entspräche. Es gebe daher auch
keinen rechtlichen Änderungsbedarf bestehender gesetzlicher
Bestimmungen. Allerdings sei der Sachverhalt Anlass zu einer
intensiven bundespolizeiinternen Nachbereitung der Rechtsanwendung
gewesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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