Berlin: (hib/MPI) Seit der Novellierung
des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 22. März 2007
hat die Deutsche Rentenversicherung bei 5.384 Betrieben erstmals
eine Abgabepflicht festgestellt. Wie die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/8648) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8440) weiter schreibt, hat die Deutsche
Rentenversicherung im Jahr 2007 73.542 Betriebe zur
Überprüfung der Abgabenpflichtigkeit angeschrieben. Von
der Künstlersozialkasse seien im selben Jahr rund 4.500
Unternehmen kontaktiert worden. Weiter heißt es, die Deutsche
Rentenversicherung beabsichtige, bis 2010 insgesamt etwa 280.000
Betriebe anzuschreiben. Jeweils in dem auf das Anschreiben
folgenden Jahr prüfe die Deutsche Rentenversicherung
diejenigen Betriebe, bei denen keine hinreichende Aufklärung
der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren möglich war. Die
Regierung sieht sich in ihrem Anliegen bestätigt, die
Künstlersozialversicherung zu stärken. Dies sei
beispielsweise dadurch gewährleistet, dass nunmehr auch solche
Unternehmen, die bisher entweder aus Unkenntnis keine
Künstlersozialabgabe entrichtet haben oder sich ihr entzogen
haben, als abgabepflichtig erfasst werden. Mit der durch die
Novelle auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
übertragenen Prüfung der Arbeitgeber sollten
möglichst alle Verwerter künstlerischer und
publizistischer Werke und Leistungen erfasst werden, schreibt die
Regierung. Auf der anderen Seite seien das Prüfverfahren von
Antragstellern zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse
konkretisiert worden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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