Berlin: (hib/MIK) Im Phoenix-Fall hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für 2008 eine vorläufige Entschädigung von rund 6.000 Anlegern per Abschlag vorgesehen. Zur Finanzierung hat die EdW Mitte 2007 Sonderbeiträge in der Größenordnung von 2.000 Euro bis zu einer Million Euro erhoben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8663) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8422). Nach EdW-Informationen hätten von 720 beitragspflichtigen Unternehmen 647 Widersprüche eingelegt und insgesamt 531 Beitragspflichtige die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt, heißt es weiter. Die BaFin habe in mehreren Fällen die Aussetzungsanträge bereits zurückgewiesen und werde in Kürze die ersten Widerspruchsbescheide erlassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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