Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass behördliche Sperrungsverfügungen im Internet darauf abzielen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Laut ihrer Antwort ( 16/8518) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8287) erfolge die erforderliche Abwägung des öffentlich-rechtlichen Interesses an der Sperrung unzulässiger Inhalte einerseits und der Meinungsfreiheit sowie anderer betroffener Grundrechte andererseits im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung und unterliege der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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