Berlin: (hib/HAU) Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei dem Collegium Humanum um einen rechtsextremistischen Verein. Das geht aus ihrer Antwort ( 16/8620) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8349) hervor. Auskünfte über die steuerliche Behandlung und den Status der Gemeinnützigkeit des Collegium Humanum, so heißt es weiter, seien der Bundesregierung nach Paragraf 3 der Abgabenordnung nicht erlaubt. Es wird allerdings darauf verwiesen, dass die Förderung rechtsextremistischer Inhalte nach geltendem Recht nicht gemeinnützig sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf