Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die derzeit 260 Beschäftigen des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen (IKK-BV) mit Blick auf dessen Abwicklung für ausreichend geschützt. Die getroffenen gesetzlichen Regelungen böten mindestens das Schutzniveau, das für alle Beschäftigen in Deutschland gelte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8666) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8559). Der Gesetzgeber habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Auswirkungen der Reform des Verbänderechts auf die Beschäftigungsverhältnisse sozialverträglich zu gestalten. So seien Kündigungen aus Anlass des Rechtsformwechsels unwirksam. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform die Aufgaben der Bundesverbände der Krankenkassen zum 1. Juli 2008 vom neuen Spitzenverband Bund übernommen werden. Die bisherigen Bundesverbände werden zum 1. Januar 2009 von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Weiter heißt es, von den derzeit im Haushalt des Spitzenverbandes Bund ausgewiesenen 150 Stellen würden "mit Sicherheit" 15 von Mitarbeitern des IKK-BV besetzt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf