Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht sich bei der geplanten Unfallversicherungsreform durch die Stellungnahme des Normenkontrollrates (NKR) gestärkt. Mit Blick auf eine höhere Beitragsgerechtigkeit und eine effizientere Kontrolle unterstütze der NKR das Vorhaben "nachdrücklich", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8674) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8583). Der NKR habe die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Bürokratiekosten für Unternehmen übernommen. Nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums führe die Änderung von vier Informationspflichten zu einmaligen Kosten in Höhe von 3,4 Millionen Euro und zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 156.000 Euro bei den Unternehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf