Berlin: (hib/OYE) Die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) wird von der Bundesregierung positiv bewertet. Wie aus der Antwort der Regierung ( 16/8697) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8425) weiter deutlich wird, ist das Ziel dieses Verfahrens, die Übermittlung arbeitnehmerbezogener Daten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsverwaltung, Kommunen, Krankenkassen und Justiz zu digitalisieren. Das ELENA-Verfahren sei durch einen Modellversuch von dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie geprüft worden. Da bei der Modellerprobung Anforderungen der Arbeitsgruppe für Datenschutz eingearbeitet worden seien, sehe sie keinen Widerspruch mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen, schreibt die Regierung. Bisher sei das Verfahren für einen Teilbereich der Daten umgesetzt worden, bei einer Erweiterung des Programms könne man mit hohen finanziellen und bürokratischen Entlastungen rechnen, wird der Antwort zufolge in einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates erläutert. Die Umstellung auf das Verfahren solle mit elf Millionen Euro unterstützt werden, alle weiteren Kosten sollten durch ein Entgelt bei Abruf der Daten getilgt werden, betont die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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