Berlin: (hib/BES) Die
Hanns-Seidel-Stiftung verstößt mit ihrer Tätigkeit
in El Salvador nach Angaben der Bundesregierung nicht gegen das
Stiftungsgesetz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/8705) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8588) mitteilt, seien Verstöße
gegen rechtliche Bestimmungen "nicht erkennbar". Die Linke
thematisierte in ihrer Anfrage Vorwürfe gegen die
Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), diese hätte die Erarbeitung einer
Studie des Zentrums für politische Studien mit
Wahlkampfempfehlungen für die Partei ARENA unterstützt
und sich damit in den Wahlkampf eingemischt. Diese
Einschätzung teile die Bundesregierung nicht, heißt es
in der Antwort. Die HSS arbeite seit Jahren mit dem Zentrum
für politische Studien zusammen. Für die Erstellung der
in die Kritik geratenen Studie habe die HSS lediglich den "als
seriös anerkannten venezolanischen Meinungsforscher Alfredo
Keller empfohlen und sich an den Reisekosten" beteiligt.
"Auftraggeber für die Studie ist jedoch allein das Zentrum
für politische Studien", heißt es. Die Studie selbst
diene der Erforschung von gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Stiftung habe ein berechtigtes Interesse, "sich einen Rahmen
zur Bewertung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit zu
schaffen". Deutsche politische Stiftungen seien in El Salvador seit
Jahrzehnten tätig, schreibt die Bundesregierung weiter, um dem
Land nach dem Bürgerkrieg zu helfen, "eine auf Versöhnung
und Entwicklung gerichtete demokratische Ordnung aufzubauen." Die
Zusammenarbeit beinhalte keine direkte Förderung politischer
Parteien.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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