Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen
das Sparen für das mietfreie Wohnen im Alter attraktiver
machen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur verbesserten
Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die steuerlich
geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") vorgelegt (
16/8869), den der Bundestag am Freitag in
erster Lesung beraten wird. Die Koalition spricht von einem
"Eigenheimrentenmodell", das in die bisherige Systematik der
Riester-Rente integriert werden soll. Die Regelungen der
Riester-Altersvorsorge sollen künftig auch für den Erwerb
oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Dies bedeutet,
dass mit den staatlichen Zulagen künftig auch der Kauf, der
Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der
Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt werden soll.
Voraussetzung für die Förderung soll allerdings sein,
dass die Wohnung selbst genutzt wird. Wie bei anderen
Riester-Anlageformen ist auch hier geplant, dass die Beiträge
steuerfrei sind, die Leistungen aber in der Auszahlungsphase
besteuert werden. Vorgesehen ist, das steuerlich geförderte
Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto zu erfassen. Der
Riester-Sparer soll zu Beginn der Auszahlungsphase wählen
können, ob er die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlen will.
Dann müssen nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit
dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Er soll sich aber
auch dafür entscheiden können, das geförderte
Kapital "nachgelagert" über einen längeren Zeitraum
zwischen 17 und 25 Jahren zu versteuern. Das hängt vom Beginn
der Auszahlungsphase ab, der zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr
gewählt werden kann, sodass die Auszahlungsphase mit dem
vollendeten 85. Lebensjahr endet. Stirbt der Sparer vor Ablauf der
Auszahlungsphase, muss der noch nicht versteuerte Restwert in der
letzten Einkommenssteuererklärung des Erblassers versteuert
werden. Eine Ausnahmeregelung soll gelten, wenn vorgesehen ist, das
Wohnförderkonto auf den überlebenden Ehegatten zu
übertragen. Grundlage der nachgelagerten Besteuerung soll nur
die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung sein,
nicht dagegen der Nutzungswert. Die Tilgung von Immobilienkrediten
will die Koalition steuerlich mit Altersvorsorgebeiträgen
gleichbehandeln. Die staatlichen Zulagen für
Tilgungsbeiträge sollen in voller Höhe für die
Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. Hat jemand bereits ein
Altersvorsorgevermögen mit staatlicher Förderung
angespart, dann soll es möglich sein, einen Teil oder alles
für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände
zu verwenden. Gleiches soll für den Kauf von
Genossenschaftsanteilen gelten. Eine solche
"Entnahmemöglichkeit" wollen die Fraktionen auch zum Beginn
der Auszahlungsphase zulassen, um damit selbstgenutztes
Wohneigentum zu entschulden. Der entnommene Betrag muss dann nach
den Vorstellungen der Koalition nicht mehr unbedingt in den Vertrag
zurückgezahlt werden. Somit sollen Darlehensverträge
für den Immobilienerwerb und den Kauf von
Genossenschaftsanteilen künftig zu den begünstigten
Riester-Anlageprodukten gehören. Dadurch können auch
Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte
Altervorsorgeprodukte anbieten. Wohnungsbauprämien sollen
jedoch nur noch gezahlt werden, wenn das gesparte Kapital in
Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der
Sperrfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke verwendet
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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