Berlin: (hib/MPI) Die Kinder- und
Jugendärzte unterstützen die Bestrebungen der
Koalitionsfraktionen zum Schutz von Minderjährigen vor
medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen. In einer
Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag von Union
und SPD (
16/6779) betonte der Sprecher des
Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sein
Verband lehne schönheitschirurgische Eingriffe zur
Erfüllung eines Schönheitsideals auch bei Zustimmung der
Eltern ab. Als Beispiele nannte er etwa
Brustvergrößerungen und aufgespritzte Lippen. Die Folgen
seien "oft unabsehbar und weder von den minderjährigen
Patienten noch ihren Erziehungsberechtigten seriös
abschätzbar". Der Verbotsforderung schloss sich die
Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Brunhilde Raiser, an. Einige
Experten äußerten jedoch Zweifel, ob die Grenze zwischen
nötigen und unnötigen Eingriffen klar genug gezogen
werden könne, und lehnten ein Verbot ab. So sagte der Chefarzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie an der
Fachklinik Hornheide, Albrecht Krause-Bergmann, er halte ein Verbot
nicht für den richtigen Weg. Die Übergänge, wann ein
schönheitschirurgischer Eingriff notwendig sei oder nicht,
seien fließend. Gleichwohl plädierte er dafür, dass
bei Operationen an Kindern und Jugendlichen stets eine
zusätzliche Instanz zum behandelnden Arzt hinzugezogen werden
müsse. Der Präsident der Gesellschaft für
Ästhetische Chirurgie Deutschland, Professor Heinz Bull,
unterstrich, die Zahl von Schönheitsoperationen bei
Jugendlichen werde überschätzt. Der Präsident der
Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und
Ästhetischen Chirurgen, Professor Günter Germann,
fügte hinzu, Eingriffe bei Minderjährigen fänden
überwiegend wegen psychischen Leidensdrucks aufgrund
fehlgebildeter Ohren statt. Erklärtes Ziel des
Koalitionsantrages ist es, Verbraucher besser vor Missbräuchen
bei Schönheitsoperationen zu schützen. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, berufsrechtliche und sonstige
Möglichkeiten von Verboten von nicht medizinisch indizierten
Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu prüfen.
Zudem appellieren Union und SPD an die Länder, sich dafür
einzusetzen, dass ihre Überwachungsbehörden für die
Berufsausübung verstärkt darauf achten, dass nur
entsprechend qualifizierte Personen schönheitschirurgische
Eingriffe vornehmen. Von der ärztlichen Selbstverwaltung
verlangen die Koalitionsfraktionen, einen Kriterienkatalog als
Wegweiser für Patienten zu erarbeiten. Dieser solle
Interessenten an Schönheitsoperationen dabei
unterstützen, eine Qualitätsauswahl unter den Anbietern
zu treffen. In dem Antrag wird darauf verwiesen, dass laut
Schätzungen jährlich mehr als eine Million Menschen
Schönheitsoperationen an sich vornehmen lassen, Tendenz
steigend. Der Hamburger Medizinrechtsexperte Matthias Teichner
sagte, vor Gericht würden Patienten mit missglückten
Schönheitsoperationen meist den Kürzeren ziehen. In der
Regel seien die Ärzte in der Lage, anhand von
Schriftstücken, die die Patienten unterschrieben hätten,
nachzuweisen, dass sie rechtzeitig über mögliche
Komplikationen aufgeklärt hätten. Zudem reiche die
Arzthaftpflicht in der kosmetischen Chirurgie oftmals nicht aus, um
angemessene Entschädigungen zu zahlen. Hier bestehe
"dringender Handlungsbedarf", sagte Teichner. Der Rechtsexperte der
Bundesärztekammer, Gerhard Nösser, sagte, eine Pflicht
zum Abschluss einer Berufshaftpflicht bestehe, es gebe aber keine
Pflicht zum Nachweis des Versicherungsschutzes. Für die
Bundesarbeitsgemeinschaft der PatienInnenstellen (BAGP) forderte
Kirsten Schubert, Anbieter von Schönheitsoperationen
müssten eine zertifizierte Qualifikation nachweisen. Bislang
sei es so, dass die Operationen von "sämtlichen medizinischen
Fachgruppen durchgeführt werden" dürften.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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