Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung Gesetzentwürfe vorlegen, die das Verhältnis von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartner durch Änderungen insbesondere im Einkommensteuerrecht, im Erbschaftsteuerrecht, im Adoptionsrecht und im Beamtenrecht "ausgewogen gestalten". Dazu hat die Fraktion einen Antrag ( 16/8875) vorgelegt. Die Liberalen monieren unter anderem, im Gegensatz zu Ehepartnern fänden die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommensteuerrechtlich keinerlei Berücksichtigung. Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung wie bei Ehepartnern sehe das geltende Recht nicht vor. Auch im Erbschaftsteuerrecht würden die Lebenspartner ungleich behandelt. Während beispielsweise für Ehepartner ein Freibetrag von 307.000 Euro bestehe und sie unter die Steuerklasse I fielen, gelte für Lebenspartner die Steuerklasse III und ein Freibetrag von 5.200 Euro. Dies führe dazu, dass Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner gegebenenfalls bis zum Tode pflegen, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom Staat wie Fremde behandelt werden, so die FDP-Fraktion. Auch im Beamtenrecht gebe es Nachteile: Eingetragene Lebenspartner, die verbeamtet sind, stünden wesentliche Rechte auf Beihilfe, Besoldung und Versorgung nicht zu. Eingetretene Lebenspartner hätten ferner auch kein gemeinsames Adoptionsrecht. Für sie bestehe bislang nur die Möglichkeit einer Stiefkindadoption.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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