Berlin: (hib/HAU) Um Auskünfte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unverzüglich erteilen zu können, soll die Zusammenarbeit öffentlicher Stellen des Bundes mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verbessert werden. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/8893). Die Liberalen verlangen zudem, verstärkt auf das Beratungsangebot für die Verwaltungen durch den BfDI hinzuweisen. Zur Klärung der Frage welche Unternehmensinformationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen und wann ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung besteht, solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 6 des IFG vorlegen, fordert die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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