Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht die Beteiligungsrechte von Arzneimittelherstellern bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Ärzteschaft, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen als gewahrt an. In ihrer Antwort ( 16/8966) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8793) schreibt die Regierung, sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA gewährleisteten die Transparenz für alle Beteiligten. Arzneimittelhersteller hätten umfassende Rechte zur Stellungnahme sowohl gegenüber dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), als auch gegenüber dem G-BA.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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