Berlin: (hib/MPI) Die seit dem 1. April geltende Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose nimmt die Fraktion Die Linke unter die Lupe. In einer Kleinen Anfrage ( 16/9035) verweisen die Abgeordneten darauf, dass seither neben Trägern auch Unternehmen den Beschäftigungszuschuss nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch nutzen können. Unter anderem wollen sie wissen, ob damit für Arbeitgeber die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung entfällt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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