Berlin: (hib/HAU) Gegen die finanzielle
Gleichstellung von frei-gemeinnützigen und privat-gewerblichen
Träger beim Ausbau der Kinderbetreuung wendet sich die
Fraktion Die Linke. In einem Antrag (
16/9305), der am Donnerstag in erster Lesung im
Bundestag beraten wird, verlangt die Fraktion, die Formulierung im
von den Koalitionsfraktionen vorgelegten
Kinderförderungsgesetz (
16/9299), wonach die Länder gehalten sind,
alle Träger gleichzubehandeln, zu streichen. Eine
Gleichbehandlung der Träger, so begründen die
Abgeordneten ihren Antrag, stelle eine Paradigmenwechsel dar und
führe zur Aufspaltung in der Jugendhilfe. Die öffentliche
Förderung profitorientierter Kita-Unternehmen fördere
"teure Luxusbetreuung" für Kinder zahlungskräftiger
Eltern und "Billigverwahrung" für die Kinder
einkommensschwacher Eltern, schreibt die Fraktion. Sinnvoller
Wettbewerb um Qualität und konzeptionelle Vielfalt dürfe
nicht mit Wettbewerb zwischen gemeinnützigen und gewerblichen
Trägern verwechselt werden, so die Linksfraktion.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf