Berlin: (hib/HAU) Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, zieht eine positive Zwischenbilanz seiner Erfahrungen mit dem seit 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007, der als Unterrichtung vorliegt ( 16/8500) und am kommenden Donnerstag im Bundestag beraten wird, verweist er darauf, dass sich viele der mit der Verabschiedung des IFG verbundenen Befürchtungen nicht bestätigt hätten. Ziel des IFG ist es, Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, indem die Informationsrechte der Bürger über staatliche Aktivitäten gestärkt werden. In diesem Zusammenhang, so Schaar, sei es nicht zu einem "Zusammenbruch der Verwaltung des Bundes unter einer Flut von Informationsanträgen" gekommen. Vielmehr habe sich der entstandene Verwaltungsaufwand in Grenzen gehalten; er sei zudem auf das Verhalten der Behörden selbst zurückzuführen, die gelegentlich durch restriktive Handhabung des Gesetzes überflüssige Beschwerde-, Widerspruchs- und Klageverfahren mitverursacht hätten.
Auch die Sorge vor unlösbaren Konflikten zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hätte sich nach Ansicht des Bundesbeauftragten nicht bestätigt. Nur in wenigen Fällen habe der Schutz personenbezogener Daten eine entscheidende Rolle gespielt. Die Antragsteller hätten zudem auch Verständnis für den Datenschutz Dritter gehabt und die dadurch bedingte Einschränkung ihres Informationsanspruches akzeptiert. Die Bürger hätten das neue Gesetz angenommen und in vielfältiger Weise von ihrem Informationsanspruch Gebrauch gemacht, so Schaar. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass sich die Gesamtzahl der Anträge mit zunehmendem Wissen um das Gesetz noch steigern wird. Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit appelliert in seinem Bericht an die Verwaltungen, dass neue Bürgerrecht der Informationsfreiheit zu respektieren und seine Anwendung zu fördern. "Wenn die Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen", so Peter Schaar.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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