Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung lehnt Änderungen am geplanten Ausbildungsbonus ab. Dies betrifft insbesondere die Definition der Zielgruppe, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf hervorgeht, die jetzt als Unterrichtung ( 16/9238) vorliegt. Die Länderkammer hatte - wie auch Arbeitgeber und Gewerkschaften - für eine engere Abgrenzung der Jugendlichen plädiert, die von der Unterstützung profitieren sollen. Dazu schreibt die Regierung, sie habe der Diskussion um die Zielgruppe des Ausbildungsbonus durch eine Aufteilung in Pflicht- und Ermessensleistung bereits in einem weiten Umfang Rechnung getragen. Sie sei weiterhin der Ansicht, "durch die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung eine angemessene und gut abgegrenzte Zielgruppe zu beschreiben".
Prüfen will die Regierung hingegen den Vorschlag des Bundesrates, Unternehmen leichter einen Ausbildungsbonus bei der Einstellung von schwerbehinderten Jugendliche zu gewähren. Auch die Auswahl der Träger für die Berufseinstiegsbegleitung soll nach der Unterrichtung noch einmal auf den Prüfstand.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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