Berlin: (hib/HAU) Der Umgang mit der so genannten Telekom-Bespitzelungsaffäre wurde am Mittwochvormittag im Innenausschuss diskutiert. Dabei erläuterte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) Ziel und Verlauf des Treffens von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Vertretern der Telekom und der Branchenverbände am Montag. Ziel sei es gewesen, so der BMI-Vertreter, in einen Dialog über den Datenschutz zu treten. Verbandsvertreter hätten darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fall Telekom um einen Einzelfall handle. Die Telekom selber habe mitgeteilt, dass man schon Maßnahmen getroffen habe, um den Zugriff auf Kundendaten einzuschränken. Laut BMI ist zur Lösung des Problems ein mehrstufiges Verfahren angedacht, bei dem die Selbstregulierung der Branche im Mittelpunkt stünde. Aus Sicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, müsse erst noch die Frage geklärt werden, ob es sich um einen Einzelfall gehandelt habe oder um "strukturelle" Mängel. Die Beantwortung dieser Frage sie von Bedeutung für das weitere politische Vorgehen. Ein Lösungsansatz ist aus Sicht des Datenschützers eine umfassende Protokollierung der Zugriffe auf die Daten im Unternehmen. Diese sei derzeit nicht ausreichend gewährleistet. Außerdem müsse die Datenschutzaufsichtsbehörde in den Unternehmen in die Lage versetzt werden, solchen Vorgängen auf die Spur zu kommen und sie auch zu sanktionieren. Dazu müsse die interne Struktur in den Betrieben unter die Lupe genommenen werden, forderte Schaar.
Die Frage, ob es sich bei der Telekom um einen Einzelfall gehandelt hat, müsse angesichts der Überwachungspraktiken bei verschiedenen Discountern wohl eher verneint werden, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Es habe vielmehr den Anschein, dass die Unternehmen Gesetze "nicht weiter beachten" würden. Der Ruf nach Gesetzesänderung sei allerdings allzu "wohlfeil". Vielmehr müssten die Kontrollmöglichkeiten beim Datenschutz verbessert werden. Die Vertreterin der Unions-Fraktion verzeichnete einen "große Verunsicherung" in der Bevölkerung. Man müsse jedoch eingestehen: Eine hundertprozentige Sicherheit gegen kriminelles Handeln gebe es nicht. Bei der Telekom sei offensichtlich eine "enorme kriminelle Energie" vorhanden gewesen. Aus Sicht der Union müsse man diesen Fall jedoch klar von der gesetzlich verankerten Vorratsdatenspeicherung trennen.
Genau dies sieht die Opposition jedoch anders. Der Fall müsse Anlass sein, die Pflicht nach sechsmonatiger Speicherung der Telefondaten durch die Telekommunikationsunternehmen zu hinterfragen, sagte die Vertreterin der Linksfraktion und stellte die Frage, was der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Telekom von den Vorgängen gewusst haben mag. Auch die FDP-Fraktion sieht durchaus einen Zusammenhang. Schließlich speichere die Telekom die Daten im Auftrag des Staates. Die Liberalen zeigten sich verwundert über die Haltung des BMI in der Affäre. Mit Selbstverpflichtungen komme man nicht weiter - besser seien gesetzliche Regelungen. Die Grünen-Fraktion verlangte, die Aufarbeitung des Geschehens nicht dem BMI zu überlassen. Diese müsse vielmehr in der Verantwortung und der Zuständigkeit des Parlaments liegen. Die vom BMI angeregte Selbstverpflichtung sei "lächerlich", sagte die Grünen-Vertreterin, die auch auf den Zusammenhang zur Vorratsdatenspeicherung verwies. Aufgrund dieser Vorschrift speicherten die Unternehmen die Daten länger als aus unternehmerischer Sicht nötig, was die Gefahr des Missbrauchs erhöhe.
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