Berlin: (hib/BOB) Ein die kosovarische Staatsangehörigkeit regelndes Gesetz wird erst Mitte Juni dieses Jahres gemeinsam mit der Verfassung Kosovos in Kraft treten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/9052) mit. Deshalb werde auch nicht vor einer Doppelstaatsangehörigkeit der kosovo-serbischen Bevölkerung gesprochen, die weiterhin ausschließlich die serbische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Gesetz werde sich an den Vorgaben des von den Vereinten Nationen eingesetzten Sondervermittlers, Martti Ahtisaari, ausgearbeiteten Statusvorschlags orientieren. Zu dessen vollständiger Umsetzung habe sich Kosovo in seiner Unabhängigkeitserklärung verpflichtet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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