Berlin: (hib/HAU) Die Koalitionsfraktionen
von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (
16/9415) vorgelegt, der am Donnerstag in erster
Lesung im Bundestag beraten wird. Die Weiterentwicklung des seit 1.
Januar 2007 geltenden Gesetzes habe insbesondere die Angleichung
der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten
für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern
sowie die Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei Änderung
der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern zum
Ziel, heißt es in der Begründung. Bisher seien
Änderungen nur in besonderen Härtefällen, wie
schwerer Krankheit oder Tod, möglich, heißt es weiter.
Die Praxis zeige jedoch, dass es weitere Fälle gebe, in denen
eine Änderung des Elterngeldantrages für die Familie
wichtig sein könne. Daher solle der Antrag auch ohne Angabe
von Gründen ein Mal geändert werden können,
schreiben die Fraktionen. Der Verzicht auf die Begründung
erhöhe die Flexibilität für die Eltern und entlaste
die Verwaltung von der Begründungsprüfung. Eine weitere
Änderung des Gesetzes regelt die Berechtigung von
Arbeitnehmern, Elternzeit zu beanspruchen, um in bestimmten
Fällen ihre Enkelkinder zu betreuen und zu erziehen. Dadurch
soll die Unterstützung von Eltern durch die Großeltern
ermöglich werden, wenn ein Elternteil minderjährig ist
oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine
Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum
regulären Abschluss benötigt. Laut Koalition könnten
so auch Hochschüler, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht
volljährig sind, "anspruchsvermittelnd" sein.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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