Berlin: (hib/BOB) Die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sollen per Gesetz geregelt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf ( 16/9396) vorgelegt. Sie erläutert, das derzeitige Gesetz von 1937 betreffe das DRK bis 1945. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957 habe das Gericht festgestellt, dass "das DRK nach der Kapitulation von der Militärregierung aufgelöst und sein Vermögen gesperrt worden ist". Das Gesetz regle folglich nicht mehr die Rechte und die Pflichten des heutigen DRK. Die daraus entstehende Rechtslage werde der Stellung des DRK als nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht nicht mehr gerecht. Angesichts der besonderen Aufgaben des DRK als freiwilliger Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich sei eine gesetzliche Regelung geboten. Eine solche befürworte auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Innerhalb Europas hätten 15 Staaten die Rechtsstellung und den Aufgabenbereich der jeweiligen nationalen Gesellschaft durch ein Gesetz geregelt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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