Berlin: (hib/BOB) Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion ermächtigt werden, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Einheitswert einer zu versteigernden Wohnung wegen des Rückstands an Wohngeld zu nennen. In einem Gesetzentwurf ( 16/9453) schreiben die Liberalen, Finanzämter hätten das Steuergeheimnis zu wahren. Der jeweilige Einheitswert lasse sich andererseits aus keinem öffentlichen Register entnehmen. Komme Wohnungseigentum nun zur Zwangsversteigerung, sei im "Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung" vorgesehen, dass zur vorrangigen Vollstreckung der Wohngeldrückstand (das heißt die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen) drei Prozent des Einheitswertes der zu versteigernden Wohnung übersteigen muss. Das Mitte 2007 in Kraft getretene Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes drohe nun ins Leere zu laufen. Deswegen sei der Gesetzgeber aufgefordert zu handeln, so die FDP.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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