Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung kann keine Aussagen dazu machen, wie viele Disziplinarverfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexuellem Missbrauch oder Beleidigung eingeleitet worden sind. "Disziplinarverfahren gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte werden in der genannten Differenzierung nicht erfasst", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9061) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8849). Gleiches gelte für Beschwerden. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass sie nur auf Polizeien des Bundes, also Bundespolizei und Bundeskriminalamt, Bezug nehmen könne, alle anderen Polizeien lägen in der Verantwortung der Länder. Die Linksfraktion hatte nach der "Bekämpfung des Rassismus bei der Polizei" gefragt. Nach Informationen der Linken würden Migranten "vermehrt" Opfer rassistisch motivierter Übergriffe durch die Polizei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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