Berlin: (hib/MIK) In der EU ist bisher nur Trinkwasser zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/9525) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9225) hervor. Sie geht weiter davon aus, dass andere Stoffe nur dann zugelassen werden dürfen, wenn alle entscheidungsrelevanten wissenschaftlichen Fragen zu den Stoffen geklärt, eindeutige Anwendungsbedingungen definiert und eine unmissverständliche Verbraucherinformation vorgesehen ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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