Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des
Schornsteinfegerwesens (
16/9237) gegen das Votum der Opposition in
geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am Freitag in
zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Es
geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück, die wegen des
bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet
hatte. Beanstandet hatte Brüssel darin vor allem, dass die
Ausübung des Handwerks auf nur einen Schornsteinfegermeister
pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines
Kehrbezirks nicht tätig werden darf, was der
Dienstleistungsfreiheit in der EU widerspricht. Künftig sollen
nun alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten,
im Wettbewerb angeboten werden. Als Übergangsregelung ist
vorgesehen, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister
bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben, ohne an einer
öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Dagegen
wird die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit sofort
eingeführt. Bezirke, die ab 2010 frei werden, werden nach dem
neuen Recht ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben. Der
Wirtschaftsausschuss hat auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zudem
festgelegt, dass ab 2010 frei werdende Kehrbezirke zwar
ausgeschrieben, aber bis Ende 2012 mit Bezirksschornsteinfegern
"mit vollem Tätigkeitsumfang" besetzt werden. In dieser
Übergangszeit soll es ihnen verwehrt sein, Wartungen an
Heizungsanlagen im eigenen Kehrbezirk vorzunehmen. Damit ging der
Ausschuss auf eine Befürchtung des Heizungs- und
Sanitärhandwerks ein, wonach es bei einer vollständigen
Aufhebung des jetzigen Nebenerwerbsverbots der
Bezirksschornsteinfegermeister in der Übergangszeit zu
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Heizungsbauer kommen
könne. Zudem soll die Möglichkeit der Datenweitergabe
deutlich eingeschränkt werden. Das Sanitär- und
Heizungshandwerk hatte einen "Datenmissbrauch" aus
Wettbewerbsgründen durch die bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger befürchtet. Während die
Koalitionsfraktionen von einem guten Kompromiss sprachen, der die
hohen Standards im Bereich Brandschutz und Gebäudesicherheit
bewahre, erwarten die Vertreter der Opposition mehr Bürokratie
und Preissteigerungen. Aus Sicht der Linksfraktion wird es auch zu
prekären Arbeitsverhältnissen in diesem Bereich kommen.
Die FDP hatte 18 Änderungsanträge und zwei
Entschließungsanträge vorgelegt, die allesamt abgelehnt
wurden. Die Regelungen seien nicht so, dass tatsächlich
Wettbewerb eintritt. Die Grünen kritisierten, dass
künftig innerhalb von sieben Jahren zweimal eine
Feuerstättenschau stattfinden muss. Bislang sei dies nur
einmal alle fünf Jahre erforderlich gewesen. Aus Sicht der
Bundesregierung muss die Pflicht der Bürger, einen
Schornsteinfeger zu beauftragen, wegen des Brandschutzes auch
weiterhin überprüft werden. Allerdings hätten die
Verbraucher die Möglichkeit, sich einen preisgünstigen
Schornsteinfeger auszusuchen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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