Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr 90 Aufträge an Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem Volumen von 4,8 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer) vergeben. Im Jahr 2006 seien es 136 Aufträge mit einem Volumen von 6,59 Millionen Euro netto gewesen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9567) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9383) mit.
Im Jahr 2005 habe die BaFin erstmals Wirtschaftsprüferleistungen in Losen ausgeschrieben, heißt es weiter. Dabei habe sich gezeigt, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei zahlreichen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgab und nach den vergaberechtlichen Regelungen den Zuschlag erhielt. Im Jahr darauf habe die BaFin reagiert und das Verfahren so geändert, dass jedes Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein Angebot nur auf eine bestimmte Zahl von Losen abgeben durfte. Damit werde vermieden, dass ein Unternehmen bei vielen Losen den Zuschlag erhalten könnte.
Aufträge der BaFin werden laut Bundesregierung im Wettbewerb nach dem geltenden Vergabevorschriften erteilt. In Fällen, in denen Geheimhaltungsinteressen bestehen und das zu prüfende Unternehmen vorab nicht bekannt sein darf, um den Prüfungszweck nicht zu gefährden, würden jeweils mehrere Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Diese würden anhand der Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde ausgewählt. Dazu zählten etwa Erfahrungen und Kenntnisse für den zu prüfenden komplexen und sehr speziellen Sachverhalt. Die BaFin verlange von jedem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Erklärung darüber, dass keine Interessenkollisionen im Hinblick auf das zu prüfende Unternehmen bestehen. Erst dann werde der Zuschlag erteilt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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