Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion will die unbefristete Beschäftigung gesetzlich stärken. In einem Antrag ( 16/9807) fordern die Abgeordneten, dass Unternehmen konkrete Gründe für die Befristung von Arbeitsverhältnissen nachweisen müssen. Deshalb solle im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit gestrichen werden, ohne Sachgrund Arbeitsverhältnisse auf zwei Jahre befristen zu können. Neben der vertraglichen Befristungsvereinbarung müsse auch der Sachgrund schriftlich fixiert werden. Sobald in dem Unternehmen vergleichbare unbefristete Arbeitsplätze frei werden, sollen Beschäftigte nach dem Willen der Linksfraktion einen Rechtsanspruch auf Entfristung ihres Arbeitsvertrages haben. Ferner dürften dauerhaft zu erledigende Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung nicht unter Bezugnahme auf die jährliche Bewilligung der Haushaltsmittel befristet Beschäftigten übertragen werden. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten die Regelung streichen, wonach Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr bis zu fünf Jahren befristet beschäftigt werden können.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, Unternehmen versuchten durch den Einsatz von befristeten Arbeitsverhältnissen in erster Linie ihre Personalkosten zu senken. Das ursprünglich mit dem Teilzeit-Befristungsgesetz verfolgte Ziel, kurzfristig auf Nachfrageschwankungen einzugehen, sei längst nicht mehr der einzige Grund für befristete Arbeitsverträge. Während die Zahl der Arbeitnehmer von 2004 bis 2006 um 5,8 angestiegen sei, sei der Anteil der Befristungen an den Gesamtbeschäftigten um 43,6 Prozent "überproportional gestiegen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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