Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht die wohnortnahe und qualitativ gute Hilfsmittelversorgung nach der Gesundheitsreform als gewährleistet an. "Eine ordnungsgemäße Versorgung mit Hilfsmitteln wird durch die Neuregelungen nicht in Frage gestellt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9555) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9375). Auch im Falle von Ausschreibungen müssten die Krankenkassen auf eine ausreichende Vielfalt der Leistungserbringer und eine flächendeckende Versorgung ihrer Versicherten achten. Dies sei Voraussetzung für einen weiterhin funktionierenden Wettbewerb.
Mit der Gesundheitsreform 2007, so die Regierung weiter, sei die Zulassung der Leistungserbringer entfallen, um den Vertragswettbewerb zu stärken. Künftig solle die Versorgung nur noch durch Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen. Darüber hinaus solle insbesondere durch Ausschreibungen ein verstärkter Preiswettbewerb erreicht werden. Von den Neuregelungen würden letztlich die Versicherten profitieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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