Berlin: (hib/HAU) Sowohl die Gewerkschaftszugehörigkeit, als auch Daten zum Sexualleben und Informationen zur Rasse oder ethnischen Herkunft einer Person können in Ausnahmefällen von Relevanz für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus sein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9534) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9279). In dem Abkommen zum Datenaustausch zwischen der Bundesrepublik und den USA stelle jedoch Artikel 12 eine Schutzvorschrift für besonders sensible personenbezogene Daten dar, heißt es weiter. Für die dort genannten Datenkategorien würden besondere Anforderungen im Hinblick auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlung gelten. Deutschland habe sich im Rahmen der Verhandlungen für die Aufnahme einer solchen besonderen Schutzvorschrift für besonders sensible Daten ausgesprochen. Die Bundesregierung räumt ein, dass "jede Übermittlung eines personenbezogenen Datums in erster Linie einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt". Ob daneben möglicherweise in weitere Grundrechte eingegriffen werde, sei anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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