Berlin: (hib/VOM) Die von der US-Hypothekenkrise besonders betroffene Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB verfügt nach Angaben der Bundesregierung über einen Haftpflichtversicherungsschutz für ihre Organe und Manager. Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/9925) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9673) hervor. Bislang sei seit 2001 ein Versicherungsfall abgewickelt worden. Auch für die Organe der KfW-Bankengruppe, die an der IKB beteiligt ist, und ihre Tochterunternehmen gebe es generell einen so genannten Directors-and-Officers-Versicherungsschutz (D&O) ohne Selbstbehalt. Aus dem geänderten Geschäftsbericht der IKB für 2006/2007 ergibt sich laut Regierung der Hinweis, dass sich der Aufsichtsrat der IKB in seiner Sitzung am 27. Juni 2007 mit der Einführung eines Selbstbehaltes bei der D&O-Versicherung beschäftigt habe. Eine Verpflichtung, eine solche Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht der Antwort zufolge nicht. Bei Unternehmen mit Beteiligung des Bundes komme es auch darauf an, ob aufgrund erhöhter unternehmerischer Risiken eine solche Versicherung erforderlich ist.
Nach Angaben der FDP werden D&O-Versicherungen von Unternehmen für ihre Organe oder leitende Angestellte abgeschlossen, um das Risiko eines "schuldhaften, pflichtwidrigen Fehlverhaltens" abzudecken, das zu einem Vermögensnachteil auf Seiten der Versicherungsnehmer oder eines Dritten geführt hat. Diese Versicherungen böten vor allem bei öffentlich-rechtlichen oder durch Staatsgarantien gedeckten Unternehmen einen Schutz vor wirtschaftlichem Fehlverhalten, so die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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