Berlin: (hib/VOM) Bei der Anlage von 500
Millionen Euro durch die Finanzagentur GmbH des Bundes bei der von
der US-Hypothekenkrise betroffenen IKB Deutsche Industriebank AG im
Sommer 2007 handelte es sich um ein "ungesichertes
Geldmarktgeschäft". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/9958) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/9664) mit. Dies bedeute, dass die IKB keine
Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder
ähnlichem gestellt habe. Der Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbandes Deutscher Banken sichere jedoch "Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden" und damit auch Forderungen der
öffentlichen Hand. Die Anlage der Finanzagentur bei der IKB
sei insoweit über den Einlagensicherungsfonds in voller
Höhe abgesichert gewesen. Wie es in der Antwort heißt,
ist die Anlage bei der IKB zu "marktgerechten und wirtschaftlichen
Konditionen im Interesse der Wirtschaftlichkeit des
Kassenmanagements für den Bundeshaushalt" vorgenommen worden.
Die Finanzagentur ist als bundeseigenes Unternehmen zuständig
für die Kreditaufnahme des Bundes und für die
Bundeswertpapierverwaltung. Die Regierung betont, die Anlage habe
eine Einsparung zum Nutzen des Bundeshaushaltes erbracht. Das
Rating der IKB zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung (A+ bei der
Ratingagentur Fitch Ratings, Aa3 bei Moody's) habe einer Anlage in
dieser Höhe nicht entgegengestanden. Im Zuge ihres Auftrags,
gesicherte und ungesicherte Marktgeschäfte im Namen und
für Rechnung des Bundes zu tätigen, treffe die
Finanzagentur konkrete Anlageentscheidungen selbst, so auch im Fall
der Anlage bei der IKB, schreibt die Regierung. Für das
Bundesfinanzministerium habe sich daher kein Handlungsbedarf
ergeben. Die an der IKB beteiligte staatliche KfW-Bankengruppe wird
nach Angaben der Regierung die Risiken aus einem strukturierten
Wertpapierportfolio der IKB und aus Risiken bereits anhängiger
oder möglicher Klagen Dritter im Zusammenhang mit
außerbilanziellen Portfolioinvestitionen der IKB
übernehmen, wenn dies für einen "wirtschaftlich
tragfähigen Verkauf der KfW-Anteile an der IKB" erforderlich
sei. Der Bund sei bereit, durch eine Garantie zugunsten der KfW in
Höhe von bis zu einer Milliarde Euro einen Teil der
Verlustrisiken aus dem Wertpapierportfolio abzusichern. Eine
Garantie des Bundes zur Absicherung der Klagerisiken werde es
dagegen nicht geben. Im Übrigen sei geplant, das
Fördergeschäft der KfW auf dem durchschnittlichen Niveau
der letzten drei Jahre fortzusetzen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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