Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
prüft derzeit, welcher Handlungsbedarf sich aus der
europäischen Mediationsrichtlinie vom Mai dieses Jahres ergibt
und welche Funktion hierbei die verschiedenen Formen der Mediation
haben. Dies ergibt sich aus ihrer Antwort (
16/9926) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/9676). Mediation (Vermittlung) ist ein
außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren
konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines
Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators,
einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und
Interessen dienen. Das Justizministerium stehe in einem "offenen
Diskussions- und Meinungsbildungsprozess", insbesondere mit
Vertretern der Wissenschaft und der Fachverbände. Zum Thema
Mediation wurde in diesem April eine Expertengruppe einberufen. Der
Deutsche Juristentag, der im September dieses Jahres tagt, hat eine
eigene Abteilung zu diesem Thema eingesetzt. Die Regierung
erläutert weiter, eine frühzeitige Konfliktbeilegung ohne
Gerichte sei besonders positiv zu beurteilen. Sie gewinne zunehmend
an praktischer Bedeutung und trage dazu bei, die
Eigenverantwortlichkeit des Bürgers zu stärken und die
Gerichte zu entlasten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf