Berlin: (hib/HLE) Mit einem neuen Düngegesetz will die Bundesregierung das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Nur mit einer ausgewogenen Nährstoffzufuhr könne das Ertragspotenzial der Pflanzen genutzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Regierung ( 16/10032). Gleichzeitig könnten Düngemittel jedoch bei ungeeigneter Zusammensetzung oder bei nicht sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren schädigen oder den Naturhaushalt gefährden. Düngemittel sollen nach dem Gesetzentwurf daher nur dann angewandt werden dürfen, wenn sie von der Europäischen Union zugelassen worden sind oder der deutschen Düngemittelverordnung entsprechen. "Das Gesetz dient der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und schützt die Anwender von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten vor möglichen Gefahren für die Gesundheit", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Der Bundesrat verlangt in einer Stellungnahme zahlreiche Änderungswünsche wie etwa eine Definition von Jauche, die in dem Entwurf der Regierung nicht vorgenommen werde. Die Bundesregierung lehnt die meisten Änderungswünsche der Länder ab.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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