Berlin: (hib/MIK) In den Jahren 2006 und 2007 wurden jeweils rund 13.300 Fahrzeuge vom Bundesamt für Güterverkehr wegen einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts beanstandet. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9715). Die Mehrzahl der Verkehrskontrollen würde allerdings in der Verantwortung der Länder liegen. Insgesamt hält die Bundesregierung die Geldbußen für Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts nicht mehr für ausreichend, heißt es weiter. Es sei vorgesehen, die Bußgeldregelsätze anzuheben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Schwerlasttransporte seien ausschließlich die Länder zuständig. Der Bund habe sich gegenüber den Ländern wiederholt für eine restriktive Ausnahmegenehmigungspraxis eingesetzt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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