Berlin: (hib/HLE) Statistische Informationen über Marktordnungswaren sollen in Zukunft nicht mehr von den Ländern, sondern zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesammelt werden. Wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren ( 16/10033) weiter hervorgeht, sollen die Informationspflichten der Wirtschaft zugleich vereinfacht werden. Bei Marktordnungswaren handelt es sich um landwirtschaftliche Produkte, deren über dem Weltmarktniveau liegender Preis abgesichert wird. Der Bundesrat verlangt in einer Stellungnahme mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf, die von der Regierung jedoch abgelehnt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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